An der nationalen Tagung der Lärmliga Schweiz zum Thema «Gesundheitsgefahr Lärm» fanden sich rund 100 Interessierte, Fachpersonen und Behördenvertretende aus der ganzen Schweiz in der Fabrikhalle 12 in Bern ein, um sich über die neuesten Entwicklungen aus Wissenschaft, Politik & Massnahmen zu informieren und auszutauschen.
Ruhezeiten
Nach Artikel 4 der Lärmschutzverordnung dürfen bewegliche Geräte und Maschinen das Wohlbefinden der betroffenen Bevölkerung nicht erheblich stören. Üblicherweise schränken Gemeinden das Lärmen im Freien mit Maschinen und Geräten durch die Bestimmungen der kommunalen Polizeiverordnung oder des kommunalen Ortspolizeireglements zeitlich ein.