Lärmschutz bei neuen Siedlungs- und Verkehrsprojekten umsetzen
Wir nehmen aktiv Einfluss auf die Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen und setzen uns für griffige und wirksame gesetzgeberische Massnahmen und deren Umsetzung auf nationaler und kantonaler Ebene ein.
Die Lärmbekämpfungspolitik der letzten Jahre ist gescheitert, trotz Milliardenaufwands. Noch immer sind Millionen Anwohnende von Strassen schädlichem Lärm ausgesetzt. Die Wissenschaft weist nach, dass die üblichen Dauerschallpegel an Durchgangsstrassen zu 15-20% erhöhten Risiken für die Gesundheit führen. Es braucht jetzt einen Paradigmenwechsel beim Lärmschutz: weg vom Schutz des Lärms mit papierenen Grenzwert-Tricksereien, hin zum wirksamen Schutz der Bevölkerung.
An den untenstehenden Vernehmlassungen beteiligt(e) sich die Lärmliga aktiv mit einer Stellungnahme zu den Lärm betreffenden Sachverhalten. Die Lärmliga pflegt diesbezüglich Kontakt mit weiteren Organisationen aus den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit und Mobilität und Verkehrssicherheit und weiteren Trägerschaften.
Das Problem der willentlichen Verursachung unnötigen Lärms im Strassenverkehr hat sich in den letzten Jahren scharf akzentuiert. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen vermarkten zahlreiche Auto – und Motorfahrzeughersteller ihre Produkte mit dem Hinweis auf das nach aussen abgestrahlte „imposante“ Soundspektrum und treffen mit solchen Angeboten im Markt auf eine steigende Nachfrage bzw. tragen damit zu einer verstärkten Nachfrage bei.
Auch Hersteller von Elektrofahrzeugen werben heute mit den besonderen Qualitäten des – künstlich erzeugten – Sounds und spielen damit gezielt auf die Emotionen ihrer Käufer an. Zum andern hat sich in der Autobranche eine Spezialisierung für Garagisten herausgebildet, die für Kunden ein Soundtuning ihrer Fahrzeuge besorgt, oft unter Vornahme unzulässiger Abänderungen an den Fahrzeugen. Neben der rein technischen Seite der willentlichen Erzeugung unnötigen Lärms ist aber auch das Verhalten von Verkehrsteilnehmenden angesprochen. Unnötiger Lärm wird hauptsächlich, aber nicht nur, von Haltern lärmgetunter Fahrzeuge durch bestimmte Verhaltensweisen auf der Strasse verursacht.
Aufgrund der grossen Anzahl Luft/Wasser-Wärmepumpen, die auch in engen baulichen Umgebungen vermehrt eingesetzt werden und der unterschiedlichen involvierten Stellen erfordert die einheitliche, zuverlässige und rechtssichere Ausübung von Planung. Ausführung und Vollzug eine möglichst konkrete und eindeutige Definition auf Verordnungsstufe. Die Grundsätze der Umweltschutzgesetzgebung dürfen dabei nicht vernachlässigt werden.
Es sollen ebenso keine neuen Unklarheiten entstehen, welche zusätzlichen Aufwand und Graubereiche in Planung, Ausführung und Vollzug verursachen. Die vorgeschlagenen Änderungen,insbesondere eine Konkretisierung des Vorsorgeprinzips,begrüssen wir grundsätzlich, jedoch haben wir Vorbehalte gegen die in der Änderung stark eingeschränkte Vorsorgemöglichkeiten. Einige Unklarheiten zum Lärmschutzvollzug bestehen ausserdem. Auf diese wird nachfolgend eingegangen vertieft eingegangen.
Aktuell findet die Sammlung für die eidgenössische Initiative für eine Einschränkung von Feuerwerk statt. Mehr Informationen und den Unterschriftsbogen zum Download oder zur Bestellung gibt es hier.
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